Ablauf der ambulanten Psychotherapie

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über den Ablauf der Psychotherapie sowie Informationen zu den damit verbundenen Kosten.

Psychotherapeutische Sprechstunde

Seit dem 1. April 2018 ist es für Patientinnen und Patienten, die eine von der Krankenkasse finanzierte Psychotherapie in Anspruch nehmen möchten, verpflichtend, eine psychotherapeutische Sprechstunde zu besuchen. Diese Sprechstunde bietet Ihnen die Möglichkeit, eine erste Einschätzung Ihrer Beschwerden zu erhalten und den weiteren Behandlungsbedarf zu klären. Sie können bis zu drei Sprechstunden à 50 Minuten oder sechs à 25 Minuten nutzen. Für eine weiterführende Therapie ist mindestens eine 50-minütige Sprechstunde erforderlich.

Erstgespräche und probatorische Sitzungen

Nach der Sprechstunde haben Sie die Möglichkeit, zwei bis vier sogenannte probatorische Sitzungen zu absolvieren. Diese dienen dazu, gemeinsam mit dem Therapeuten festzustellen, ob eine Therapie notwendig ist und welche Therapieform am besten zu Ihnen passt. Diese Sitzungen bieten zudem die Gelegenheit, herauszufinden, ob die Chemie zwischen Ihnen und dem Therapeuten stimmt, um eine vertrauensvolle und erfolgreiche Zusammenarbeit zu ermöglichen.

Während der ersten Sitzung besprechen wir Ihre Beweggründe für die Therapie und sammeln erste Informationen zur Diagnosestellung. Wir fragen nach Ihren Erwartungen, Zielen und bisherigen Bewältigungsversuchen. Oftmals ist bereits klar, welche Beschwerden vorliegen, jedoch weniger, wie das gewünschte Ergebnis der Therapie aussehen könnte. In den folgenden Sitzungen führen wir eine detaillierte Diagnostik mithilfe wissenschaftlich fundierter Tests und Fragebögen durch. Zudem wird der biografische Hintergrund Ihrer Symptome erörtert. Auf Basis dieser Informationen entwickeln wir gemeinsam mit Ihnen ein individuelles Behandlungsmodell und schlagen geeignete Therapieformen vor, die Einzeltherapie, Gruppentherapie oder eine Kombination aus beidem umfassen können.

Einzeltherapie

Nach den probatorischen Sitzungen stellen wir bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Psychotherapie. Dabei entscheiden wir gemeinsam, ob eine Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (bis zu 80 Sitzungen) erforderlich ist. Üblicherweise wird der Antrag entsprechend der Empfehlung bewilligt.

Eine Therapiesitzung dauert in der Regel 50 Minuten und findet meist wöchentlich statt. In Krisensituationen können bis zu drei Sitzungen pro Woche notwendig sein. Zum Ende der Therapie werden die Abstände zwischen den Sitzungen in der Regel verlängert, abhängig von Ihrem Befinden, auf ein Intervall von zwei, drei oder vier Wochen.

Gruppentherapie

Die Gruppentherapie ist besonders wirksam bei einer Vielzahl von psychischen Störungen, wie Depressionen, Burnout, Angststörungen, Persönlichkeitsstörungen (z.B. Borderline) und Abhängigkeitserkrankungen. In unserer Praxis bieten wir Gruppentherapien als Teil einer Kombinationstherapie aus Einzel- und Gruppensitzungen an. Die Gruppengröße variiert zwischen 3 und 9 Teilnehmern.

Die Wirksamkeit der Gruppentherapie ist wissenschaftlich gut belegt, weshalb sie von den Krankenkassen intensiv gefördert wird. Seit 2019 ist der Zugang zur Gruppentherapie erheblich erleichtert, sodass es unseren Patientinnen und Patienten nun einfacher denn je gemacht wird, an einer langfristigen Gruppentherapie teilzunehmen.

Aktuell können wir lediglich Privatversicherten und Selbstzahlern Gruppentherapie anbieten.

Kosten der Therapie

Wenn Sie eine Psychotherapie beginnen möchten, können Sie sich direkt an einen psychologischen oder ärztlichen Psychotherapeuten wenden. Die Behandlungskosten werden in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen sowie von vielen privaten Krankenversicherungen übernommen. Näheres hierzu finden Sie hier.

Eine reguläre Therapiesitzung dauert 50 Minuten. Nach den 2 bis 4 probatorischen Sitzungen (Probatorik) wird bei Bedarf ein Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Krankenkasse gestellt.

Kosten für andere Beratungsformen, wie Erziehungs- oder Paarberatung, werden weder von gesetzlichen noch von privaten Krankenkassen übernommen.

Therapieabschluss

Der Abschluss der Therapie richtet sich nach dem Erreichen Ihrer Ziele und der Verbesserung Ihres psychischen und physischen Wohlbefindens. Es ist nicht erforderlich, das von der Krankenkasse bewilligte Stundenkontingent vollständig auszuschöpfen. Bei Bedarf kann nach einem neuen Antrag die Therapie auf bis zu 80 (Verhaltenstherapie) bzw. 100 (tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie) Sitzungen verlängert werden.