Psychologische Gutachten für bariatrische Eingriffe

Adipositas geht weit über starkes Übergewicht hinaus und bringt vielfältige gesundheitliche Probleme mit sich, wie Atemnot, starke Gelenkschmerzen und Diabetes. Fühlen Sie sich entmutigt, weil all Ihre Bemühungen, Gewicht zu verlieren, vergeblich bleiben, egal welche Methoden Sie ausprobieren? Vielleicht haben Sie schon erlebt, dass andere Sie auf der Straße mit abwertenden Blicken mustern oder Sie sogar ausgelacht wurden, weil Sie die Schuld für Ihr Übergewicht bei Ihnen suchen.

Viele Menschen mit Adipositas versuchen alles, um abzunehmen – Diäten, Sport, verschiedene Maßnahmen – doch oft bleiben die gewünschten Erfolge aus. Häufig kommt es sogar dazu, dass das verlorene Gewicht nicht gehalten werden kann und es zu einer erneuten Gewichtszunahme kommt, die über das Ausgangsgewicht hinausgeht.

Diese Belastungen können sehr schwer wiegen. Eine psychotherapeutische Unterstützung kann hier eine wertvolle Hilfe sein, um mit den emotionalen Herausforderungen umzugehen. Gemeinsam mit einem Therapeuten können Strategien entwickelt werden, um besser mit den eigenen Gefühlen und der Ablehnung durch andere Menschen umzugehen.

Wenn Sie eine adipositaschirurgische Operation (z.B. Magenbypass, Schlauchmagen) in Erwägung ziehen, benötigen Sie für die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse ein psychologisches Gutachten. Dieses Gutachten dient dazu, mögliche Kontraindikationen für den Eingriff auszuschließen. Weitere Informationen zu Adipositas und adipositaschirurgischen Maßnahmen finden Sie hier:

In der Praxis am Wald bieten wir die von den Krankenkassen geforderten psychologischen Begutachtungen an. Im Rahmen dieser Begutachtung führen wir ein ausführliches diagnostisches Gespräch und bitten Sie, psychologische Fragebögen auszufüllen. Nach der Auswertung des Gesprächs und der Fragebögen erstellen wir ein etwa fünf- bis sechsseitiges Gutachten, das Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Die Kosten für das Gespräch, die Fragebögen und deren Auswertung werden in der Regel von der Krankenkasse übernommen. Je nach Umfang des Gutachtens kann eine Selbstbeteiligung erforderlich sein.

Die Kosten für das Gutachten selbst werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen und müssen privat getragen werden. Einige Krankenkassen erstatten diese Kosten jedoch nachträglich, sobald die Kostenübernahme für die Operation genehmigt wurde. Bitte klären Sie dies im Voraus mit Ihrer Krankenkasse. Bei Interesse kontaktieren Sie uns gerne telefonisch oder per E-Mail.